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AHV
Unsere Leistungen - Altersleistungen
Die AHV kennt folgende Altersleistungen:
- Altersrente
- Kinderrente
Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, oder die Rente vorbeziehen.
Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren, für Frauen bei 64 Jahren.
Anspruch auf Kinderrenten besteht bis zur Vollendung des 18. Altersjahres. Für Kinder, die in Ausbildung sind, dauert die Anspruchsberechtigung bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum 25. Altersjahr.
Online Services
Formulare
Anmeldung für eine Altersrente (E-Formular)
Merkblätter
3.01 - Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV
- Details
- Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2018