Berechnung der Beiträge von Selbständigerwerbenden
Diese Berechnung beruht auf den ab 01.01.2021 gültigen Gesetzesgrundlagen und Beitragsansätzen.
Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.