Theoretische Berechnung des Invaliditätsgrades
Diese Berechnung beruht auf den seit 01.01.2004 gültigen Gesetzesgrundlagen.
Bitte beachten Sie, dass diese Berechnung nur einen allgemeinen Anhaltspunkt über Ihren möglichen Invaliditätsgrad ergibt. Eine rechtsverbindliche Berechnung kann nur die für Sie zuständige IV-Stelle vornehmen.