ahv-ostschweiz.ch

Ostschweizerische Ausgleichskasse
für Handel und Industrie

Wir bieten unseren Kunden und Geschäftspartnern im Bereich der 1. Säule die bestmögliche Qualität. Eine solide Partnerschaft basiert auf Vertrauen. Das ist seit vielen Jahren unsere Kernaufgabe.

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Kontakt

Ostschweizerische Ausgleichskasse
für Handel und Industrie
Geltenwilenstrasse 16
Postfach 
9001 St. Gallen

Telefon    +41 71 282 35 35
info@ahv-ostschweiz.ch

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr

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News

16.01.2024 - Kompakt 01/2024
Wissenswertes im Sozialversicherungsbereich

13.12.2023 - Änderungen 2024
Änderungen ab 01.01.2024

13.12.2023 - Merkblätter 2024
Übersicht überarbeitete oder neu herausgegebene Merkblätter per 01.01.2024

13.12.2023 - Abrechnungsrichtlinien 2024
Abrechnungsrichtlinien ab 01.01.2024

02.10.2023 – Sozialversicherungsabkommen
Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommen mit Albanien

Die privatwirtschaftlich organisierte Verbandsausgleichskasse

Als privatwirtschaftlich organisierte Verbandsausgleichskasse sind wir spezialisiert auf die Durchführung der 1. Säule. Wir wurden vor über 70 Jahren von zwei branchenübergreifenden und in der Ostschweiz breit abgestützten Wirtschaftsverbänden (Industrie- und Handelskammern St. Gallen-Appenzell und Thurgau) gegründet.

IV

Invalidenversicherung

Aufgabe der schweizerischen Invalidenversicherung (IV) ist es, gesundheitlich behinderten Menschen einerseits durch finanzielle Unterstützung die Existenz zu sichern und andererseits durch Integrationsmassnahmen die berufliche Eingliederung oder Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern.

EO

Erwerbsersatzordnung

Die EO regelt die Erwerbsausfallentschädigung für Personen, die Dienst leisten in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder die an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnehmen. Im Weiteren regelt sie die Mutterschaftsentschädigung, Entschädigung anderer Elternteil, die Betreuungs- sowie die Adoptionsentschädigung.

AHV

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter sowie bei einem Todesfall für die Hinterlassenen decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.

FAK

Familienausgleichskasse

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen die Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen geführten Geburts- und Adoptionszulagen.