Berechnung der paritätischen Beiträge
Diese Berechnung beruht auf den ab 01.01.2023 gültigen Gesetzesgrundlagen und Beitragsansätzen.
Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie einen Freibetrag von monatlich CHF 1'400 oder jährlich CHF 16'800 von der Bruttolohnsumme ab.
1Bedeutung für die Berechnung der Beträge an die Arbeitslosenversicherung.
Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.