Berechnung der paritätischen Beiträge

Diese Berechnung beruht auf den ab 01.01.2023 gültigen Gesetzesgrundlagen und Beitragsansätzen.

Ihre Angaben
Bruttolohn CHF pro Person
in Monaten (Anzahl)1
Sozialversicherungsbeiträge
  Bruttolohn % Beitrag
AHV / IV / EO 10.60
FAK-Beitrag 1.50
Arbeitslosenversicherung
- bis 148'200 2.20
Verwaltungskosten
Verwaltungskosten in
% des AHV/IV/EO Beitrages
%
Total Beiträge (durch Arbeitgeber abzurechnen)
Aufteilung der Beiträge
  Arbeitnehmerbeitrag Arbeitgeberbeitrag
AHV / IV / EO
Familienzulagen
Arbeitslosenversicherung
- bis 148'200
     
Verwaltungskosten  
Total CHF

Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie einen Freibetrag von monatlich CHF 1'400 oder jährlich CHF 16'800 von der Bruttolohnsumme ab.

1Bedeutung für die Berechnung der Beträge an die Arbeitslosenversicherung.

Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.

Zuletzt aktualisiert: 26.04.2023